Wechselreiterei

Wechselreiterei
Wech|sel|rei|te|rei, die (Geldw.):
Austausch, Verkauf von Wechseln (2 a) [in betrügerischer Absicht] zur Kreditbeschaffung od. Verdeckung der Zahlungsunfähigkeit.

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Wechselreiterei,
 
der zwischen zwei oder mehreren Personen vorgenommene Austausch von Wechselverpflichtungen, denen kein Umsatzgeschäft zugrunde liegt (»Gefälligkeitsakzept«), mit dem Ziel, sich durch Weiterbegebung (Diskont) der Wechsel Geld zu verschaffen. Im einfachsten Fall der Wechselreiterei löst der Bezogene den vom Aussteller zum Diskont gegebenen Wechsel bei Verfall dadurch ein, dass er seinerseits einen Wechsel auf den Aussteller zieht und diesen wiederum zum Diskont gibt; der Aussteller des ersten Wechsels verfährt dann bei Verfall des zweiten Wechsels ebenso. Auch mehr als zwei Parteien können in dieser Weise zusammenwirken. Wird ein Dritter dadurch getäuscht, so ist die Wechselreiterei in der Regel als Betrug strafbar. Betrogener ist im Allgemeinen die Bank, der bei der Weiterbegebung des Reitwechsels im Diskontgeschäft vorgespiegelt wird, es handle sich um einen gewöhnlichen Warenwechsel (Wechsel).
 

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Wech|sel|rei|te|rei, die (Geldw.): Austausch, Verkauf von Wechseln (2 a) [in betrügerischer Absicht] zur Kreditbeschaffung od. Verdeckung der Zahlungsunfähigkeit.

Universal-Lexikon. 2012.

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